Allgemeine Vermietbedingungen für Wohnmobile
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Vermietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Wohnmobile zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform.
2. Mindestalter und Führerschein
a. Der Fahrer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
b. Der Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Fahrzeugklasse sein.
c. Es dürfen nur Personen das Fahrzeug führen, die im Mietvertrag als Fahrer eingetragen sind.
3. Mietdauer und Mietpreise
a. Die Mietdauer ergibt sich aus dem im Mietvertrag angegebenen Zeitraum.
b. Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach der im Mietvertrag vereinbarten Vergütung.
c. Im Mietpreis sind die Kosten für Haftpflichtversicherung und Kfz-Steuer enthalten. Kraftstoff-, Betriebsmittel- und Mautkosten trägt der Mieter.
4. Kaution
a. Der Mieter hinterlegt eine Kaution, die spätestens 7 Tage vor Mietbeginn per Überweisung beim Vermieter eingehen muss.
b. Die Kaution dient der Sicherung aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
c. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Abrechnung der Mietzeit wird die Kaution zurückerstattet.
5. Reservierung und Rücktritt
a. Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters verbindlich. b. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter gelten folgende
Stornierungsgebühren:
- bis 50 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- 49 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- 14 bis 5 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
-4 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 100 % des Mietpreises
c. Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen.
6. Zahlungsbedingungen
a. Der Mietpreis ist vollständig bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
b. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. ( sehe P. 5b)
7. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs
a. Das Fahrzeug wird in einem verkehrssicheren, sauberen und technisch einwandfreien Zustand übergeben.
b. Der Mieter hat das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabeort und -zeitpunkt zurückzugeben.
c. Verspätete Rückgaben führen zur Berechnung zusätzlicher Mietkosten sowie möglicher Schadensersatzansprüche.
d. Das Fahrzeug ist vollgetankt zurückzugeben. Fehlende Betankung wird zuzüglich einer Servicegebühr berechnet.
e. Das Fahrzeug ist im besenreinen Zustand zurückzugeben; andernfalls fallen Reinigungskosten gemäß Preisliste an.
8. Nutzung des Fahrzeugs
a. Das Fahrzeug darf nur im vertraglich vereinbarten Gebiet genutzt werden. Grenzübertritte sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
( EU, GB, Skandinavien und die Schweiz bedürfen keine Genehmigung )
b. Das Fahrzeug darf nicht zu motorsportlichen Zwecken, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung oder für sonstige rechtswidrige Zwecke genutzt werden.
c. Das Rauchen im Fahrzeug ist verboten.
d. Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters mitgenommen werden.
e. Dachaufbauten und Änderungen am Fahrzeug sind untersagt.
f. Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und die geltenden Vorschriften (z. B. Straßenverkehrsordnung) einzuhalten.
9. Verhalten bei Unfall oder Schadensfall
a. Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs-, Wild- oder sonstigem Schaden ist unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen und der Vermieter zu verständigen.
b. Der Mieter darf sich nicht vom Unfallort entfernen, bis die notwendigen Feststellungen getroffen sind (§ 142 StGB beachten).
c. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen. Dies gilt auch für selbstverschuldete Unfälle ohne Beteiligung Dritter.
d. Der Mieter hat den Vermieter schriftlich über alle Einzelheiten des Schadenereignisses, auch bei geringfügigen Schäden, zu informieren.
e. Der Unfallbericht muss Namen, Anschriften, Kennzeichen der Beteiligten sowie mögliche Zeugen enthalten.
f. Schadenersatzansprüche anderer Beteiligter dürfen nicht anerkannt werden.
g. Sonstige Beschädigungen oder Vorkommnisse sind spätestens bei Rückgabe mitzuteilen.
10. Haftung des Vermieters
a. Der Vermieter haftet für Schäden, soweit Deckung durch die abgeschlossenen Versicherungen besteht.
b. Für nicht versicherte Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es sei denn, er verletzt wesentliche Vertragspflichten.
c. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
d. Eine Haftung für Gegenstände, die im Mietfahrzeug zurückgelassen wurden, wird ausgeschlossen.
11. Haftung des Mieters
a. Der Mieter haftet für Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und alle weiteren Schäden aus Pflichtverletzungen, soweit er diese zu vertreten hat.
b. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Mieter während der Mietdauer bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts.
c. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet der Mieter unbeschränkt.
d. Die Haftungsbeschränkung entfällt auch bei Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten (z. B. Mindestalter, Rückgabepflichten, Unfallmeldung).
e. Die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit trägt der Mieter.
f. Der Mieter kann nachweisen, dass ein Schaden nicht oder nur geringfügig entstanden ist.
g. Für Schäden durch mitgeführte Tiere haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. h. Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.
i. Der Mieter stellt den Vermieter von Gebühren, Bußgeldern, Strafen oder sonstigen Kosten frei, die während der Nutzung anfallen.
j. Bei mautpflichtigen Straßen ist der Mieter für die Entrichtung der Maut verantwortlich.
k. Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, kann der Vermieter die Kaution einbehalten.
12. Verjährung
a. Offensichtliche Mängel sind vom Mieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
b. Vertragsansprüche des Mieters verjähren innerhalb von 12 Monaten ab gesetzlichem Beginn, außer bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
c. Geltend gemachte Ansprüche hemmen die Verjährung bis zur schriftlichen Zurückweisung durch den Vermieter.
d. Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung verjähren 12 Monate nach Rückgabe des Fahrzeugs, spätestens jedoch 6 Monate nach Akteneinsicht bei polizeilichen Ermittlungen.
13. Allgemeine Bestimmungen
a. Unterzeichnet der Vertragspartner nicht ausdrücklich als Vertreter, haftet er persönlich als Gesamtschuldner.
b. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
c. Der Vermieter darf zur Vertragserfüllung Dritte einsetzen.
d. Die Abtretung von Ansprüchen durch den Mieter ist ausgeschlossen.
14. Datenschutz
a. Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
b. Daten können an Vertragspartner, Lizenznehmer, Franchisegeber oder beauftragte Dritte (z. B. Inkasso, Rechtsanwälte) übermittelt werden.
c. Datenweitergabe an Behörden erfolgt nur bei gesetzlicher Verpflichtung.
d. Fahrzeuge können mit satellitengestützten Ortungssystemen ausgestattet sein, die ausschließlich zur Sicherheit, Diebstahlsverfolgung oder zur Erfüllung von Versicherungsanforderungen genutzt werden.
15. Schlussbestimmungen
a. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters oder die vereinbarte Vermietstation.
b. Änderungen und Zusatzvereinbarungen bedürfen der Textform.
c. Für den Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrages.
d. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. e. Gerichtsstand ist – sofern zulässig – 49593 Bersenbrück. f. Hinweis gemäß § 36 VSBG: Der Vermieter nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil